Leistungsspektrum

plusEnergieArchitektur sind drei eigenständige Architekturbüros in Regensburg, Schwandorf und Weiden.

plusEnergieArchitektur steht für drei separate Architekturbüros und ein breit gefächertes Leistungsspektrum rund um den Wohnungs- und Gewerbebau sowie den öffentlichen Bau.

 

Sie planen einen Neubau? Von der Auswahl des geeigneten Grundstücks über die Kostenberechnung bis hin zur Energieberatung und Bauüberwachung stehen wir Ihnen mit höchster fachlicher Kompetenz, größter Zuverlässigkeit und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir gewährleisten vom ersten Entwurf bis hin zur Mängelbeseitigung einen reibungslosen Ablauf, ohne Ihre individuellen Wünsche aus den Augen zu verlieren.
Sie wollen sanieren? Gerne klären wir für Sie die gesetzlichen, technischen und städtebaulichen Auflagen und garantieren so eine erfolgreiche Umbaumaßnahme ohne unerwünschte Überraschungen. Neben der Brandschutzplanung, der technischen Modernisierung sowie der Prüfung von Fördergeldern und Denkmalschutzvorgaben liegt unser spezielles Augenmerk auf der Verringerung des Energieverbrauchs.

 

Architekten-Leistungen, § 33 HOAI:

 

1 / Grundlagenermittlung

2 / Vorplanung

3 / Entwurfsplanung

4 / Genehmigungsplanung

5 / Ausführungsplanung

6 / Vorbereitung der Vergabe

7 / Mitwirkung bei der Vergabe

8 / Objektüberwachung – Bauüberwachung

9 / Objektbetreuung und Dokumentation

Die baubegleitende Qualitätskontrolle stellt eine kompakte Art der Qualitätssicherung und Baubegleitung dar. Es gilt, Bauherren bei der Umsetzung von Baumaßnahmen zu unterstützen.

 

Unabhängige Prüfung und Dokumentation Ihrer Baumaßnahme anhand von festgelegten Einzel-terminen und Stichproben entsprechend des Bauablaufs. Überprüfung der baulichen Ausführung mit der vorliegenden Planung und des vereinbarten Leistungsumfangs. Hinweis auf festgestellte Mängel und Unterstützung bei der Kommunikation mit den Ausführenden Firmen. Dokumentation des Bau-ablaufs und der Ausführung anhand von Protokollen und ergänzender Fotodokumentation.

 

Leistungsangebot

  • Baubegleitenden Qualitätskontrolle
  • Baubegleitung im Rahmen des KfW Förderprogramms 431
  • Baudokumentation Ihrer Baumaßnahme
  • Beratung und Prüfung der Planung und Ausführung
  • Erstellen von Gutachten und Beweissicherung
  • Eingetragene Energie-Effizienz-Experten, dena / KfW
  • Koordination weiterer Spezialisten und Fachgutachter
  • Koordination weiterer Leistungen und Untersuchungen (wie z.B. Thermografie, Blower-Door Messung, Feuchtemessung, Baubiologische Analysen, Etc.)

 

Die Baubegleitende Qualitätskontrolle können wir Ihnen auch über die gemeinnützige Verbraucherschutzorganistaion Bauherren-Schutzbund e.V. anbieten. Das Architekturbüro von Architekt Stefan Katzlinger ist als Regionalbüro für den Raum Regensburg gelistet.

 

Details über den Bauherren – Schutzbund e.V. erfahren Sie über folgenden Link: www.bsb-ev.de/

Zur BSB-Homepage des Partnerbüros in Regensburg gelangen Sie über folgenden Link: www.bsb-ev-berater.de/stefan-katzlinger/home/

 

Zusätzliche Infos:

 

Beweissicherung und Dokumentation

Im Falle von Mängeln oder Rechtsstreitigkeiten dient eine fortlaufende Baudokumentation als Beweissicherung und Grundlage Ihrer Forderungen gegenüber den Vertragspartnern. Im Falle einer Vertragskündigung und Vertragsaufhebung kann die Erstellung eines Gutachtens notwendig sein.

 

Baubegleitung und Energieeffizienz

Wer bei der Planung seines Neu- oder Umbauvorhabens energetisch anspruchsvolle Ziele verfolgt, ist eine Baubegleitung besonders sinnvoll. Bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus ist beispielsweise die Begleitung durch einen qualifizierten und eingetragenen Experten Voraussetzung für die Förderung.

 

Förderprogramme der KfW

KfW Förderprogramm 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

 

HINWEIS: Diesen Zuschuss können Sie nur in Verbindung mit folgenden Produkten nutzen:

 

  • KfW Förderprogramm 151, 152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (www.kfw.de/151)
  • KfW Förderprogramms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (www.kfw.de/430)

 

Details zum KFW-Programm „Zuschuss Baubegleitung“ unter www.kfw.de/431.

 

Für die qualifizierte Baubegleitung werden von der KFW Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten für den Energieeffizienzexperten gewährt.

 

Bespiel für Termine im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskotrolle:

 

Vor Beginn der Arbeiten

Prüfung Unterlagen, Technische Prüfung der Leistungsbeschreibung und Vertragsunterlagen vor Vertragsabschluss.

 

Während der Bauzeit

Baustellenbegehung – Termin 1

Kontrolle der Gründungsarbeiten vor dem Betonieren der Bodenplatte. Übereinstimmung mit vorgesehenen Gründungs-, Abdichtung- und Entwässerungsmaßnahmen.

 

Baustellenbegehung – Termin 2

Kontrolle bei Beginn der Dämmarbeiten an den Kellerwänden zur Prüfung der Abdichtung, Wärmeschutz, Entwässerung

 

Baustellenbegehung – Termin 3

Kontrolle der Mauerarbeiten und Stahlbetonarbeiten (Rohbau) einschließlich Prüfung der Übereinstimmung mit Planung und Raummaßen nach Erstellung des Rohbaus sowie der Regendichtigkeit des Gebäudes.

 

Baustellenbegehung – Termin 4

Kontrolle der Rohinstallation der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) sowie dem luftdichten Einbau der Fenster

 

Baustellenbegehung – Termin 5

Kontrolle der Vorbereitung der Estricharbeiten sowie Wärmeschutz, Trittschallschutz und der Fußbodenheizung vor Beginn Einbringung des Estrichs.

 

Baustellenbegehung – Termin 6

Kontrolle der Verbundabdichtung in den Bädern bei Beginn der Fliesenarbeiten

 

Baustellenbegehung – Termin 7

Fachbegleitung zur Schlussabnahme incl. Vorbegehung ca. 2 Wochen vor der Abnahme. Mitwirkung bei der Abnahme und Dokumentation von Mängeln und Restleistungen. Hinweise auf die Erklärung eventueller Vorbehalte, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, Einfordern vereinbarter Zertifikate und sonstiger Nachweise.

Energie ist zu kostbar, um Sie langfristig zu verschwenden. Allein in Europa verbrauchen private Haushalte rund 40% der Gesamtenergie. Die Hauptursachen für diesen hohen Wert: schlecht gedämmte Gebäude, mangelhaft isolierte Fenster oder veraltete Heizsysteme.

 

Durch gezielte Sanierungsmaßnahmen und energieeffizientes Bauen sparen Sie Energie, senken Ihre Heizkosten nachhaltig und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Daher ist eine frühe Berücksichtigung energieeffizienter Aspekte bei der Planung die beste Voraussetzung für beste Ergebnisse. Egal ob Sie neu bauen, sanieren, einen Umbau planen, vermieten oder verkaufen, schreibt der Gesetzgeber bei jedem Gebäude den Nachweis eines Energieausweis vor. Dieser ist individuell zu erstellen und unterliegt der Energieeinsparverordnung (EnEv).

 

  • Energieausweis
  • Energieeffizienz
  • Umbau, Sanierung, Modernisierung
  • Neubau
  • Alternative Heizsysteme
  • Fördermöglichkeiten (z.B.: KfW Effizienzhaus 55, Ökologisch bauen)
  • Niedriegenergie-Gebäude
  • Passivhausplanung

 

Ausgewählte Förderprogramme der KfW

 

KfW Förderprogramm 153 – Energieeffizient Bauen

Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses (www.kfw.de/153)

 

KfW Förderprogramm 151/152 – Energieeffizient Sanieren – Kredit

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen (www.kfw.de/151)

 

KFW Förderprogramm 430 – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen (www.kfw.de/430)

 

KfW Förderprogramm 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz (www.kfw.de/431)

 

HINWEIS: Diesen Zuschuss können Sie nur in Verbindung mit folgenden Produkten nutzen:

 

  • KfW Förderprogramm 151, 152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“,
  • KfW Förderprogramms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“

 

Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung – 10.000 Häuser Programm

Energie sparen und dabei das Klima schützen: Das ist sowohl in bestehenden Häusern als auch in Neubauten durch den Einbau moderner Technik möglich. Um Eigentümer und Bauherren zu fördern, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren möchten, hat die Bayerische Staatsregierung das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt.

Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern können damit Energiekosten sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der EnergieBonusBayern wird als Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro beim Heizungstausch-Plus und bis zu 18.000 Euro beim EnergieSystemHaus gewährt und ist mit den Programmen des Bundes (KfW, BAFA) grundsätzlich kombinierbar (www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm.html).

 

Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen dabei, ein energieeffizientes Gebäude zu bauen oder den Energieverbrauch bei bestehenden Gebäuden zu senken.

Pflicht für jedes Bauvorhaben!

 

Gemäß aktueller Gesetzeslage besteht bei jedem Bauvorhaben die Pflicht, alle erforderlichen bautechnischen Nachweise zu erstellen. Dazu gehören unter anderem Schall- und Wärmeschutznachweis sowie Nachweise zur Standsicherheit, einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile und Brandschutznachweise. Eine vorbeugende Planung zur Verhinderung von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie der Ermöglichung von Löscharbeiten und der Rettung von Menschen und Tieren sind Grundsätze der Brandschutzplanung. Innerhalb unseres Netzwerks finden Sie ausgebildete Brandschutzplaner.

 

Für die Erstellung von Brandschutzgutachten, Brandschutzkonzepten oder für ausführliche Informationen und Auskünfte zum Thema Brandschutz vereinbaren Sei einen Termin bei einem der Architekten in Regensburg, Schwandorf oder Weiden.

Barrierefreies Wohnen und Bauen bedeutet auch, an die Zukunft zu denken!

 

Ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung – dies sind die Voraussetzungen, unter denen die Gebäude beim barrierefreien Bauen genutzt werden sollen. Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sind sehr häufig auf Hilfen, wie z.B. einen Rollstuhl angewiesen. Dies bedeutet aber keineswegs, dass in diesem Falle auf ansprechende Architektur verzichtet werden muss. Ganz im Gegenteil.

 

Beim barrierefreien Bauen ist vor allem für ausreichend Platz zu sorgen. Durchgänge müssen entsprechend breit und hoch sein. Bewegungsflächen müssen eben sein und Höhenunterschiede bzw. Stufen sind zu vermeiden, da diese nahezu unüberwindliche Hindernisse darstellen. Alle Schalter, Taster, Griffe o.ä. müssen in der richtigen Höhe montiert sein, damit sie z.B. auch vom Rollstuhl aus gut zu erreichen sind. Übersichtliche Raumanordnungen und Hilfen zur Orientierung wiederum sind grundlegende Elemente, welche für Blinde und sehbehinderte Menschen von enormer Wichtigkeit sind.

Wohnen Sie sich gesund!

 

Der Mensch verbringt etwa 90% seiner Zeit in Innenräumen. Sollte uns da gesundes Wohnen nicht ebenso wichtig sein wie gesunde Ernährung, schadstofffreies Kinderspielzeug und natürliche Textilien? Zu wenig Frischluft ruft Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme und Schlafstörungen hervor. Ausdünstungen von Oberflächenmitteln und Leimen können Auslöser für akute und chronische Erkrankungen sein (z.B. Allergien). Diese Belastungen führen zu „Wohnstress“ – das Immunsystem und die Vitalität werden geschwächt.

 

Wir haben uns deshalb auch im Bereich Baubiologie fortgebildet und stehen Ihnen bei der Vermeidung von Schadstoffen auf Grundstücken und in Gebäuden mit Rat und Tat zur Seite. Zu einem Biohaus gehört auch die richtige Auswahl des Standortes und der Baustoffe, eine optimale Schallschutzplanung sowie das Vorhandensein von ausreichend natürlichem Licht. Bleiben Sie fit durch unbelastetes Wohnen – wir helfen Ihnen dabei, baubiologisch perfekte Häuser zu errichten.

 

In seinem Regensburger Büro steht Ihnen Architekt Stefan Katzlinger als zertifizierter Baubiologe IBN für Fragen und Beratungen zur Verfügung.

Individuelle objektbezogene Ermittlung des Verkehrswerts von bebauten und unbebauten Grundstücken im Sinne des § 194 BauGB.

 

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt auf Grundlage des Ertrag- und Sachwertverfahrens. Wertgutachten dienen der unabhängigen Bestimmung des Marktwertes einer Immobilie oder eines Grundstückes zu einem definierten Zeitpunkt bzw. Wertermittlungsstichtag. Wertgutachten können zum Zweck von Erb- und Vermögensauseinandersetzungen, in Ehescheidungsverfahren, für Finanzierungen, zur Vorlage bei Banken und Behörden oder im Rahmen von Vermögensfeststellungen erstellt werden.

 

Leistungsangebot:

 

  • Erstellen von Wertgutachten
  • Erstellen von Kurzgutachten, Marktpreisfindung
  • Einholen von Bodenrichtwerten
  • Einholen von Grundbuchauszügen
  • Einholen von Bestandsunterlagen, Historische Archive
  • Bewertung und Beratung beim Kauf von Immobilien

 

Zusätzliche Infos:

 

Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 BauGB – Verkehrswert)

 

Wertermittlung

Der Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt am Wertermittlungsstichtag und der Grundstückszustand am Qualitätsstichtag zugrunde zu legen. Künftige Entwicklungen wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen sind zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf Grund konkreter Tatsachen zu erwarten sind. In diesen Fällen ist auch die voraussichtliche Dauer bis zum Eintritt der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Realisierbarkeit einer baulichen oder sonstigen Nutzung eines Grundstücks zu berücksichtigen (§ 2 ImmoWertV – Grundlagen der Wertermittlung).

 

Sachwert

Der Sachwert der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ist ausgehend von den Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung zu ermitteln. Der Sachwert der baulichen Außenanlagen und der sonstigen Anlagen wird, soweit sie nicht vom Bodenwert miterfasst werden, nach Erfahrungssätzen oder nach den gewöhnlichen Herstellungskosten ermittelt.

 

Ertragswert

Der Ertragswert wird als die Summe der abgezinsten künftigen, marktüblichen und nachhaltig erzielbaren Erträge einer Immobilie definiert.

 

Hier steht Ihnen Dipl.-Ing. Rodrigo Abarzúa in seinem Architekturbüro in Schwandorf als freier Sachverständiger für Immobilienbewertung mit Rat zur Seite.

HOAI

plusEnergieArchitektur steht für drei separate Architekturbüros und ein breit gefächertes Leistungsspektrum rund um den Wohnungs- und Gewerbebau sowie den öffentlichen Bau.

 

Sie planen einen Neubau? Von der Auswahl des geeigneten Grundstücks über die Kostenberechnung bis hin zur Energieberatung und Bauüberwachung stehen wir Ihnen mit höchster fachlicher Kompetenz, größter Zuverlässigkeit und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir gewährleisten vom ersten Entwurf bis hin zur Mängelbeseitigung einen reibungslosen Ablauf, ohne Ihre individuellen Wünsche aus den Augen zu verlieren.
Sie wollen sanieren? Gerne klären wir für Sie die gesetzlichen, technischen und städtebaulichen Auflagen und garantieren so eine erfolgreiche Umbaumaßnahme ohne unerwünschte Überraschungen. Neben der Brandschutzplanung, der technischen Modernisierung sowie der Prüfung von Fördergeldern und Denkmalschutzvorgaben liegt unser spezielles Augenmerk auf der Verringerung des Energieverbrauchs.

 

Architekten-Leistungen, § 33 HOAI:

 

1 / Grundlagenermittlung

2 / Vorplanung

3 / Entwurfsplanung

4 / Genehmigungsplanung

5 / Ausführungsplanung

6 / Vorbereitung der Vergabe

7 / Mitwirkung bei der Vergabe

8 / Objektüberwachung – Bauüberwachung

9 / Objektbetreuung und Dokumentation

Baubegleitung, -gutachten

Die baubegleitende Qualitätskontrolle stellt eine kompakte Art der Qualitätssicherung und Baubegleitung dar. Es gilt, Bauherren bei der Umsetzung von Baumaßnahmen zu unterstützen.

 

Unabhängige Prüfung und Dokumentation Ihrer Baumaßnahme anhand von festgelegten Einzel-terminen und Stichproben entsprechend des Bauablaufs. Überprüfung der baulichen Ausführung mit der vorliegenden Planung und des vereinbarten Leistungsumfangs. Hinweis auf festgestellte Mängel und Unterstützung bei der Kommunikation mit den Ausführenden Firmen. Dokumentation des Bau-ablaufs und der Ausführung anhand von Protokollen und ergänzender Fotodokumentation.

 

Leistungsangebot

  • Baubegleitenden Qualitätskontrolle
  • Baubegleitung im Rahmen des KfW Förderprogramms 431
  • Baudokumentation Ihrer Baumaßnahme
  • Beratung und Prüfung der Planung und Ausführung
  • Erstellen von Gutachten und Beweissicherung
  • Eingetragene Energie-Effizienz-Experten, dena / KfW
  • Koordination weiterer Spezialisten und Fachgutachter
  • Koordination weiterer Leistungen und Untersuchungen (wie z.B. Thermografie, Blower-Door Messung, Feuchtemessung, Baubiologische Analysen, Etc.)

 

Die Baubegleitende Qualitätskontrolle können wir Ihnen auch über die gemeinnützige Verbraucherschutzorganistaion Bauherren-Schutzbund e.V. anbieten. Das Architekturbüro von Architekt Stefan Katzlinger ist als Regionalbüro für den Raum Regensburg gelistet.

 

Details über den Bauherren – Schutzbund e.V. erfahren Sie über folgenden Link: www.bsb-ev.de/

Zur BSB-Homepage des Partnerbüros in Regensburg gelangen Sie über folgenden Link: www.bsb-ev-berater.de/stefan-katzlinger/home/

 

Zusätzliche Infos:

 

Beweissicherung und Dokumentation

Im Falle von Mängeln oder Rechtsstreitigkeiten dient eine fortlaufende Baudokumentation als Beweissicherung und Grundlage Ihrer Forderungen gegenüber den Vertragspartnern. Im Falle einer Vertragskündigung und Vertragsaufhebung kann die Erstellung eines Gutachtens notwendig sein.

 

Baubegleitung und Energieeffizienz

Wer bei der Planung seines Neu- oder Umbauvorhabens energetisch anspruchsvolle Ziele verfolgt, ist eine Baubegleitung besonders sinnvoll. Bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus ist beispielsweise die Begleitung durch einen qualifizierten und eingetragenen Experten Voraussetzung für die Förderung.

 

Förderprogramme der KfW

KfW Förderprogramm 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

 

HINWEIS: Diesen Zuschuss können Sie nur in Verbindung mit folgenden Produkten nutzen:

 

  • KfW Förderprogramm 151, 152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (www.kfw.de/151)
  • KfW Förderprogramms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (www.kfw.de/430)

 

Details zum KFW-Programm „Zuschuss Baubegleitung“ unter www.kfw.de/431.

 

Für die qualifizierte Baubegleitung werden von der KFW Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten für den Energieeffizienzexperten gewährt.

 

Bespiel für Termine im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskotrolle:

 

Vor Beginn der Arbeiten

Prüfung Unterlagen, Technische Prüfung der Leistungsbeschreibung und Vertragsunterlagen vor Vertragsabschluss.

 

Während der Bauzeit

Baustellenbegehung – Termin 1

Kontrolle der Gründungsarbeiten vor dem Betonieren der Bodenplatte. Übereinstimmung mit vorgesehenen Gründungs-, Abdichtung- und Entwässerungsmaßnahmen.

 

Baustellenbegehung – Termin 2

Kontrolle bei Beginn der Dämmarbeiten an den Kellerwänden zur Prüfung der Abdichtung, Wärmeschutz, Entwässerung

 

Baustellenbegehung – Termin 3

Kontrolle der Mauerarbeiten und Stahlbetonarbeiten (Rohbau) einschließlich Prüfung der Übereinstimmung mit Planung und Raummaßen nach Erstellung des Rohbaus sowie der Regendichtigkeit des Gebäudes.

 

Baustellenbegehung – Termin 4

Kontrolle der Rohinstallation der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) sowie dem luftdichten Einbau der Fenster

 

Baustellenbegehung – Termin 5

Kontrolle der Vorbereitung der Estricharbeiten sowie Wärmeschutz, Trittschallschutz und der Fußbodenheizung vor Beginn Einbringung des Estrichs.

 

Baustellenbegehung – Termin 6

Kontrolle der Verbundabdichtung in den Bädern bei Beginn der Fliesenarbeiten

 

Baustellenbegehung – Termin 7

Fachbegleitung zur Schlussabnahme incl. Vorbegehung ca. 2 Wochen vor der Abnahme. Mitwirkung bei der Abnahme und Dokumentation von Mängeln und Restleistungen. Hinweise auf die Erklärung eventueller Vorbehalte, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, Einfordern vereinbarter Zertifikate und sonstiger Nachweise.

Energieberatung

Energie ist zu kostbar, um Sie langfristig zu verschwenden. Allein in Europa verbrauchen private Haushalte rund 40% der Gesamtenergie. Die Hauptursachen für diesen hohen Wert: schlecht gedämmte Gebäude, mangelhaft isolierte Fenster oder veraltete Heizsysteme.

 

Durch gezielte Sanierungsmaßnahmen und energieeffizientes Bauen sparen Sie Energie, senken Ihre Heizkosten nachhaltig und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Daher ist eine frühe Berücksichtigung energieeffizienter Aspekte bei der Planung die beste Voraussetzung für beste Ergebnisse. Egal ob Sie neu bauen, sanieren, einen Umbau planen, vermieten oder verkaufen, schreibt der Gesetzgeber bei jedem Gebäude den Nachweis eines Energieausweis vor. Dieser ist individuell zu erstellen und unterliegt der Energieeinsparverordnung (EnEv).

 

  • Energieausweis
  • Energieeffizienz
  • Umbau, Sanierung, Modernisierung
  • Neubau
  • Alternative Heizsysteme
  • Fördermöglichkeiten (z.B.: KfW Effizienzhaus 55, Ökologisch bauen)
  • Niedriegenergie-Gebäude
  • Passivhausplanung

 

Ausgewählte Förderprogramme der KfW

 

KfW Förderprogramm 153 – Energieeffizient Bauen

Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses (www.kfw.de/153)

 

KfW Förderprogramm 151/152 – Energieeffizient Sanieren – Kredit

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen (www.kfw.de/151)

 

KFW Förderprogramm 430 – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen (www.kfw.de/430)

 

KfW Förderprogramm 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz (www.kfw.de/431)

 

HINWEIS: Diesen Zuschuss können Sie nur in Verbindung mit folgenden Produkten nutzen:

 

  • KfW Förderprogramm 151, 152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“,
  • KfW Förderprogramms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“

 

Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung – 10.000 Häuser Programm

Energie sparen und dabei das Klima schützen: Das ist sowohl in bestehenden Häusern als auch in Neubauten durch den Einbau moderner Technik möglich. Um Eigentümer und Bauherren zu fördern, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren möchten, hat die Bayerische Staatsregierung das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt.

Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern können damit Energiekosten sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der EnergieBonusBayern wird als Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro beim Heizungstausch-Plus und bis zu 18.000 Euro beim EnergieSystemHaus gewährt und ist mit den Programmen des Bundes (KfW, BAFA) grundsätzlich kombinierbar (www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm.html).

 

Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen dabei, ein energieeffizientes Gebäude zu bauen oder den Energieverbrauch bei bestehenden Gebäuden zu senken.

Brandschutzplanung

Pflicht für jedes Bauvorhaben!

 

Gemäß aktueller Gesetzeslage besteht bei jedem Bauvorhaben die Pflicht, alle erforderlichen bautechnischen Nachweise zu erstellen. Dazu gehören unter anderem Schall- und Wärmeschutznachweis sowie Nachweise zur Standsicherheit, einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile und Brandschutznachweise. Eine vorbeugende Planung zur Verhinderung von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie der Ermöglichung von Löscharbeiten und der Rettung von Menschen und Tieren sind Grundsätze der Brandschutzplanung. Innerhalb unseres Netzwerks finden Sie ausgebildete Brandschutzplaner.

 

Für die Erstellung von Brandschutzgutachten, Brandschutzkonzepten oder für ausführliche Informationen und Auskünfte zum Thema Brandschutz vereinbaren Sei einen Termin bei einem der Architekten in Regensburg, Schwandorf oder Weiden.

Barrierefreiheit

Barrierefreies Wohnen und Bauen bedeutet auch, an die Zukunft zu denken!

 

Ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung – dies sind die Voraussetzungen, unter denen die Gebäude beim barrierefreien Bauen genutzt werden sollen. Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sind sehr häufig auf Hilfen, wie z.B. einen Rollstuhl angewiesen. Dies bedeutet aber keineswegs, dass in diesem Falle auf ansprechende Architektur verzichtet werden muss. Ganz im Gegenteil.

 

Beim barrierefreien Bauen ist vor allem für ausreichend Platz zu sorgen. Durchgänge müssen entsprechend breit und hoch sein. Bewegungsflächen müssen eben sein und Höhenunterschiede bzw. Stufen sind zu vermeiden, da diese nahezu unüberwindliche Hindernisse darstellen. Alle Schalter, Taster, Griffe o.ä. müssen in der richtigen Höhe montiert sein, damit sie z.B. auch vom Rollstuhl aus gut zu erreichen sind. Übersichtliche Raumanordnungen und Hilfen zur Orientierung wiederum sind grundlegende Elemente, welche für Blinde und sehbehinderte Menschen von enormer Wichtigkeit sind.

Baubiologie

Wohnen Sie sich gesund!

 

Der Mensch verbringt etwa 90% seiner Zeit in Innenräumen. Sollte uns da gesundes Wohnen nicht ebenso wichtig sein wie gesunde Ernährung, schadstofffreies Kinderspielzeug und natürliche Textilien? Zu wenig Frischluft ruft Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme und Schlafstörungen hervor. Ausdünstungen von Oberflächenmitteln und Leimen können Auslöser für akute und chronische Erkrankungen sein (z.B. Allergien). Diese Belastungen führen zu „Wohnstress“ – das Immunsystem und die Vitalität werden geschwächt.

 

Wir haben uns deshalb auch im Bereich Baubiologie fortgebildet und stehen Ihnen bei der Vermeidung von Schadstoffen auf Grundstücken und in Gebäuden mit Rat und Tat zur Seite. Zu einem Biohaus gehört auch die richtige Auswahl des Standortes und der Baustoffe, eine optimale Schallschutzplanung sowie das Vorhandensein von ausreichend natürlichem Licht. Bleiben Sie fit durch unbelastetes Wohnen – wir helfen Ihnen dabei, baubiologisch perfekte Häuser zu errichten.

 

In seinem Regensburger Büro steht Ihnen Architekt Stefan Katzlinger als zertifizierter Baubiologe IBN für Fragen und Beratungen zur Verfügung.

Immobilienbewertung

Individuelle objektbezogene Ermittlung des Verkehrswerts von bebauten und unbebauten Grundstücken im Sinne des § 194 BauGB.

 

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt auf Grundlage des Ertrag- und Sachwertverfahrens. Wertgutachten dienen der unabhängigen Bestimmung des Marktwertes einer Immobilie oder eines Grundstückes zu einem definierten Zeitpunkt bzw. Wertermittlungsstichtag. Wertgutachten können zum Zweck von Erb- und Vermögensauseinandersetzungen, in Ehescheidungsverfahren, für Finanzierungen, zur Vorlage bei Banken und Behörden oder im Rahmen von Vermögensfeststellungen erstellt werden.

 

Leistungsangebot:

 

  • Erstellen von Wertgutachten
  • Erstellen von Kurzgutachten, Marktpreisfindung
  • Einholen von Bodenrichtwerten
  • Einholen von Grundbuchauszügen
  • Einholen von Bestandsunterlagen, Historische Archive
  • Bewertung und Beratung beim Kauf von Immobilien

 

Zusätzliche Infos:

 

Verkehrswert

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 BauGB – Verkehrswert)

 

Wertermittlung

Der Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt am Wertermittlungsstichtag und der Grundstückszustand am Qualitätsstichtag zugrunde zu legen. Künftige Entwicklungen wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen sind zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf Grund konkreter Tatsachen zu erwarten sind. In diesen Fällen ist auch die voraussichtliche Dauer bis zum Eintritt der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Realisierbarkeit einer baulichen oder sonstigen Nutzung eines Grundstücks zu berücksichtigen (§ 2 ImmoWertV – Grundlagen der Wertermittlung).

 

Sachwert

Der Sachwert der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ist ausgehend von den Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung zu ermitteln. Der Sachwert der baulichen Außenanlagen und der sonstigen Anlagen wird, soweit sie nicht vom Bodenwert miterfasst werden, nach Erfahrungssätzen oder nach den gewöhnlichen Herstellungskosten ermittelt.

 

Ertragswert

Der Ertragswert wird als die Summe der abgezinsten künftigen, marktüblichen und nachhaltig erzielbaren Erträge einer Immobilie definiert.

 

Hier steht Ihnen Dipl.-Ing. Rodrigo Abarzúa in seinem Architekturbüro in Schwandorf als freier Sachverständiger für Immobilienbewertung mit Rat zur Seite.

Architekten

Architekturbüro
Alexander Robl
Architekt, Dipl.-Ing. (FH), M. Eng.

Prößlstraße 23, 92637 Weiden

T 0961 6349955

robl@pe-a.de // Anfahrt

Weiden

Architekturbüro
Rodrigo Abarzúa
Architekt, Dipl.-Ing. (FH)

Wackersdorferstraße 94, 92421 Schwandorf

T 09431 6369125

abarzua@pe-a.de // Anfahrt

Schwandorf

Architekturbüro
Stefan Katzlinger
Architekt, Dipl.-Ing. (FH)

Prinz-Ludwig-Straße 17, 93055 Regensburg

T 0170 9648333

katzlinger@pe-a.de // Anfahrt

Regensburg